Ärztliche Verordnung

Auf ärztliche Verordnung hin werden die Kosten der Logopädie je nach Störungsbild von der Krankenkasse oder der Unfallversicherung SUVA übernommen.

Vorschul- und Schulkinder

Die Kosten für Vorschulkinder werden neu ab August 2022 von der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) des Kantons Bern finanziert.

Die Schulkinder werden ab dem neuen Schuljahr im Sommer 2022 in der örtlichen Schule therapiert.
Gesuche zur Kostenübernahme in unserer Logopädiepraxis können im Einverständnis der Schulleitungen und den Eltern an die BKD eingereicht werden (siehe Gesuchsformular  www.be.ch/logopaedie).

privat

Patienten/Kinder ohne Verordnung können privat abgerechnet werden.

Es ist in jedem Fall sinnvoll, vor einer Therapie die Finanzierung mit der Logopädin abzusprechen.

Anordnung zur Logopädischen Therapie

Laden Sie hier das Formular im MS_Word-Format zum Ausfüllen herunter: Word-Datei